Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der AIRFFECT GmbH („AIRFFECT“) und dem Vertragspartner („Auftraggeber“), sofern dieser Unternehmer ist.

1.2. Mit Erteilung eines Auftrages an AIRFFECT anerkennt der Auftrag-geber die Geltung dieser AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragser-teilung gültigen Fassung.

1.3. Die Geltung von anderen Allgemeinen Geschäfts- oder Vertragsbe-dingungen oder branchenüblicher Geschäftsbedingungen wird un-abhängig von Form und Zeitpunkt einer etwaigen Übermittlung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass AIRFFECT diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.4. Es bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden zu diesen AGBs und der zwischen AIRFFECT und dem Auftraggeber ge-schlossenen Vereinbarung bestehend aus Angebot und Annahme. Änderungen und Ergänzungen derselben bedürfen zur Rechtsgültig-keit der Schriftform.

2. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

2.1. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch die schriftliche, mit Unterschrift versehene Annahme des von AIRFFECT unterfertigten Angebotes (per Brief oder Fax) von AIRFFECT zustande. Bei einer ab-weichenden Annahme oder Hinweis auf eigene AGBs des Auftragge-bers kommt kein Vertrag zustande, sondern ist dies ein Vertragsan-gebot des Auftraggebers an AIRFFECT. Dieses wird nur nach aus-drücklicher schriftlicher Annahme Vertragsinhalt. Die bloße Lieferung der Ware bedeutet keinen Vertragsabschluss zu den Bedingungen des Angebotes des Auftraggebers. Die Angebote von AIRFFECT sind für 10 Tage Werktage, wobei Samstag als Werktag zählt, verbind-lich.

2.2. Teillieferungen sind ausdrücklich zulässig.

2.3. Mitarbeiter von AIRFFECT sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen oder Listen-preisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen der schriftli-chen Bestätigung durch AIRFFECT.

3. Lieferbedingungen

3.1. Die Lieferfrist berechnet sich ab Eingang der Akontozahlung auf dem Konto von AIRFFECT. Die Lieferzeit beträgt 7-10 Werktage.

3.2. Verlässt ein Liefergegenstand mit Ablauf eines vereinbarten Liefer-termins das Werk, gilt letzterer als eingehalten. Sind für die Fer-tigstellung des Liefergegenstandes Informationen, Genehmigungen, etc. seitens des Auftraggebers erforderlich, oder ergeben sich sei-tens des Auftraggebers nach Auftragserteilung Änderungen bzw. Abweichungen zum ursprünglichen Auftrag, gelten vereinbarte Lie-fertermine als nicht verbindlich. Ist der Auftraggeber mit seiner Leistung oder Teilen davon in Verzug, verschiebt sich der verein-barte Liefertermin entsprechend.

3.3. Liefertermine ändern und Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder Ereignissen, die AIRFFECT die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen (z.B. Betriebsstö-rung, Brand, Streik, Anschläge, Verkehrsstörungen, Handelsbe-schränkungen) gleichgültig, ob sie bei AIRFFECT selbst oder Subun-ternehmen eintreten. Als solches Ereignis gilt insbesondere auch ein Unterbleiben der Lieferung oder ein Verzug durch den Herstel-ler der Vertragsprodukte.

3.4. Liegt die Nicht-Einhaltung eines Liefertermins in von AIRFFECT zu vertretenden Gründen, kann der Auftraggeber AIRFFECT schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzen. Nach Verstreichen dieser Frist, kann der Auftraggeber vom Vertrag zu-rücktreten. Schadenersatzansprüchen gelten in diesem Fall als aus-geschlossen, sofern der Auftraggeber nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von AIRFFECT nachweisen kann.

3.5. Die Auslieferung der Ware erfolgt vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung ab Werk des Herstellers MAFO System-technik, Industriestraße 1, 83317 Teisendorf, Deutschland. Der Auf-traggeber ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen abzu-nehmen. AIRFFECT liefert unversichert. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur o-der der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Auftraggebers ab Versandbereitschaft. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn der Spediteur durch AIRFFECT benannt und auf Kosten des Auftraggebers beauftragt wird. Für den Fall des Annahmeverzuges hat der Auftraggeber für Lagerkosten aufzu-kommen. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung gilt die Ware als „ab Werk“ bzw. „ex works“ Incoterms 2010 ver-kauft.

3.6. Für den Einbau bzw. die Montage und alle damit zusammenhän-gende Leistungen und erforderlichen Materialien, sowie für alle am Liefergegenstand vorzunehmende Einstellungen, ist der Auftragge-ber selbst verantwortlich.  All diese Arbeiten hat der Auftragneh-mer unter sonstigem Entfall aller Gewährleistungs- und  Schaden-ersatzansprüche von einem Fachmann durchführen zu lassen und entsprechende Kosten selbst zu tragen.

3.7. Der Auftraggeber hat die technischen Voraussetzungen für die Verwendung der Vertragsprodukte eigenverantwortlich zu prüfen und zu schaffen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Auftraggeber für die Erteilung etwaig erforderlicher Genehmi-gungen selbst Sorge zu tragen.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Stornogebühren

4.1. Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich in Euro und exklusive Umsatzsteuer ab Werk. Sämtliche Transport- und Verpa-ckungskosten, Fracht- und Versicherungspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Auftraggeber und werden gesondert be-rechnet.

4.2. Sofern nicht anders vereinbart, verrechnet AIRFFECT die erste Hälfte der Vertragssumme nach Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber. Die Produktion der Vertragsprodukte wird erst nach Eingang der Akontozahlung in Auftrag gegeben, sodass sich auch die Lieferfristen erst ab diesem Datum berechnen. Die Verrechnung der zweiten Hälfte der Vertragssumme erfolgt bei Bereitstellung der Vertragsprodukte zur Abholung. Zahlungen haben, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rech-nungsdatum auf folgendes Konto der AIRFFECT GmbH zu erfolgen:

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG

IBAN: AT57 2011 1844 4041 4500

BIC: GIBAATWWXXX

4.3. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist AIRFFECT berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und den Ersatz der Betreibungskosten geltend zu machen. Ist der Auftraggeber mit seinen fälligen Zahlungen mehr als zwei Monate im Rückstand, ist AIRFFECT berechtigt, vom Ver-trag zurückzutreten und zusätzlich den Ersatz eines entstandenen Schadens zu fordern.

4.4. AIRFFECT ist berechtigt, Teilrechnungen nach eigenem Ermessen zur legen.

4.5. Bestellungen gelten mit Eingang des Auftrages bei AIRFFECT als verbindlich. Storniert der Auftraggeber eine Bestellung nach Ein-gang des Auftrages bei AIRFFECT, hat der Auftraggeber Stornoge-bühren in der Höhe von 20 % des Netto-Auftragswertes zu leisten. Handelt es sich beim Auftrag um eine Sonderanfertigung und wur-den seitens AIRFFECT bereits Dispositionen getroffen, erhöht sich der zu leistende Stornobetrag auf 40 % vom Netto- Auftragswert.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1. Der Auftraggeber hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf etwai-ge Mängel und Schäden zu untersuchen und entsprechende Ansprü-che innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich gegenüber AIRFFECT geltend zu machen. Unterlässt der Auftraggeber die Un-tersuchung oder die Anzeige von Mängeln oder Schäden innerhalb dieser Frist, hat der Auftraggeber zu beweisen, dass ein Mangel oder Schaden bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. §§ 924 und 933b ABGB finden keine Anwendung. Die Gewährleis-tungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hat längstens innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger zu erfolgen und gilt danach als ausgeschlossen.

5.2. AIRFFECT hat nach eigenem Ermessen aus den in Betracht kom-menden Gewährleistungsbehelfen zu wählen. Mehrere Nachbesse-rungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Die Gewährleistung er-lischt, wenn der Auftraggeber oder ein von AIRFFECT nicht ermäch-tigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an dem Ver-tragsgegenstand vorgenommen hat. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung aufgrund von hö-herer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen ist ausgeschlos-sen.

5.3. AIRFFECT haftet – ausgenommen Personenschäden – nur für Schä-den auf Grund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auf-traggeber hat zu beweisen, dass der Schaden auf ein Verschulden von AIRFFECT zurückzuführen ist. AIRFFECT haftet gegenüber dem Vertragspartner nicht  für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Folgeschäden.

5.4. AIRFFECT haftet nicht für Schäden, die sich aus unsachgemäßem Gebrauch oder Montage bzw. Ein-/Umbauten, mangelnder oder un-sachgemäßer Wartung, natürlicher Abnutzung, Witterungseinflüs-sen, Transport und Lagerung, fahrlässigem Verhalten des Auftrag-geber oder seiner Erfüllungsgehilfen oder ähnlichem ergeben. AIRFFECT haftet darüber hinaus nicht für Schadenersatzansprüche Dritter, die sich auf Grund der Nichtbefolgung der Gebrauchsanwei-sung oder fahrlässiger Handhabung ergeben, wobei leichte Fahrläs-sigkeit von dieser Bestimmung umfasst ist.

5.5. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

5.6. Für Ansprüche, die sich in Zusammenhang mit möglicherweise erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen oder Emissi-onsvorschriften ergeben, übernimmt AIRFFECT keine Haftung.

5.7. Die Fälligkeit von vertraglichen Forderungen wird durch  den Eintritt eines Gewährleistungsfalles nicht berührt. Insbesondere ergibt sich daraus kein Zurückbehaltungs-, oder Aufrechnungsrecht. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat AIRFFECT das Recht, die Behebung von Mängeln zu verweigern.

5.8. Eine Rücksendung der Ware, die nicht auf Gewährleistungsansprü-chen beruht und vorab nicht durch AIRFFECT genehmigt wurde, er-folgt auf Gefahr des Auftraggebers, der alle anfallenden Kosten zu übernehmen hat. AIRFFECT behält sich das Recht vor, die Annahme nicht genehmigter Rücksendungen abzulehnen.

5.9 Rechte und Ansprüche des Auftraggebers gegenüber AIRFFECT in Zusammenhang mit Mängeln am Liefergegenstand erlöschen, wenn der Auftraggeber bei Instandsetzung oder Instandhaltung des Lie-fergegenstandes nicht autorisierte Ersatzteile verwendet und diese das Auftreten des Mangels mitverursacht oder begünstigt haben; ausgenommen von dieser Bestimmung sind Personenschäden. Der Auftraggeber ist beweispflichtig dafür, dass keine Mitverursachung bzw. Begünstigung des Mangels durch nicht autorisierte Ersatzteile vorliegt.

6. elektronischer Geschäftsverkehr

6.1. Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Auftraggebers können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und mit Ausnahme der Annahme des Angebotes, welche unterschriftlich per Brief oder Fax zu erfolgen hat, per E-Mail gültig abgesandt werden. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei AIRFFECT. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Unverbindlichkeit von Angaben

7.1. Angebote von AIRFFECT sind stets unverbindlich und als Aufforde-rung zur Abgabe eines Angebots seitens des Auftragnehmers zu werten.

7.2. Alle Angaben in Katalogen, Preislisten etc. sind nicht als Angebot zu werten und gelten als unverbindlich. Im Rahmen der Angebots-legung verwendete Muster oder Fotos dienen zur Illustration des

Liefergegenstandes. Der tatsächliche Liefergegenstand kann von diesen abweichen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes ver-einbart wird.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigen-tum von AIRFFECT. Der Eigentumsvorbehalt berührt die Bestim-mungen  über den Gefahrübergang nach Punkt 2.4. nicht. Der Auf-traggeber darf den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezah-lung weder veräußern noch verpfänden und hat ihn mit der erfor-derlichen Sorgfalt zu behandeln und zu betreiben. Der Auftragge-ber hat AIRFFECT im Falle jedweder nicht vorgesehenen Verfügun-gen durch Dritte unverzüglich zu verständigen.

9. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsverbot

9.1. Im Streitfall ist AIRFFECT berechtigt, Lieferungen und/oder Leistun-gen zurückzubehalten bzw. einzustellen.

9.2. Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftragnehmers gegen Forderungen von AIRFFECT ist ausgeschlossen.

10. Anfechtungsverzicht

10.1. Der Auftraggeber verzichtet auf sein Anfechtungsrecht wegen Verkürzung über die Hälfte. Darüber hinaus ist die Anfechtung oder Anpassung des Vertrages wegen Irrtums für den Auftraggeber aus-geschlossen.

11. Nennung als Referenzkunde

11.1. Der Auftraggeber stimmt der direkten oder indirekten Bezugnah-me auf seine vertragliche Beziehung mit AIRFFECT zu, insbesondere der Nennung des Auftraggebers als Referenzkunde.

12. Außerordentliche Kündigung

12.1. AIRFFECT ist berechtigt, die zustande gekommene Vereinbarung jederzeit außerordentlich zu kündigen.

12.2. AIRFFECT ist insbesondere berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn:

• über das Vermögen des Auftraggebers das Ausgleichs- oder Kon-kursverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgelehnt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann im Falle des Ausgleichs wäh-rend der gesamten Dauer des Ausgleichsverfahrens bis zur Aufhe-bung desselben, in den übrigen Fällen unbefristet bis zur Beendi-gung der Leistung geltend gemacht werden;

• der Auftraggeber mit seinen Leistungen in Verzug gerät; ist eine Lieferung in Teilen zu erbringen und ist der Auftraggeber nur mit Teilleistungen in Verzug, kann die außerordentliche Kündigung nur hinsichtlich der einzelnen Teilleistungen oder aller noch ausstehen-den Teilleistungen erklärt werden, wobei es keiner Setzung einer Nachfrist durch AIRFFECT bedarf;

• Umstände vorliegen, die eine zeitgerechte Erfüllung des Auftrages unmöglich machen oder um insgesamt mehr als die Hälfte der ur-sprünglich vereinbarten Lieferzeit verlängern, sofern AIRFFECT die-se selbst nicht zu vertreten hat;

• Fälle höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse eintreten;

12.3. Trifft den Auftraggeber ein Verschulden an der außerordentlichen Kündigung, hat er AIRFFECT einen dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

12.4. Macht AIRFFECT vom Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch, stehen dem Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche zu.

13. Datenerfassung

13.1. Die mit der vertragsgegenständlichen Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelie-ferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefer-termine, Zahlungs- und Mahndaten etc.) werden von AIRFFECT in der EDV gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt da-zu sein Einverständnis.

14. Sonstige Bestimmungen

14.1. Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der zwischen AIRFFECT und dem Auftraggeber geschlos-senen Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer-den, so wird die Gültigkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. An-stelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Parteien, in eine neue Bestimmung einzuwilligen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung mög-lichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Un-wirksamkeit oder Undurchführbarkeit gekannt hätten.

14.2. Sämtliche Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung gehen auf allfällige Rechtsnachfolger beider Vertragsparteien über.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der zwi-schen dem Auftraggeber und AIRFFECT zustande gekommenen Vereinbarung unterliegen ausschließlich österreichischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Best-immungen.

15.2. Für sämtliche Streitigkeiten wird das für Handelssachen in 1010 Wien sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.

16. Änderungen am Liefergegenstand

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die äußere Erscheinung gelie-ferter AIRFFECT-Systeme oder deren Zubehör zu ändern (unzulässig ist insbesondere die Änderung der Farbe, vollständige oder teilweise Abdeckung oder Entstellung von Schriftzügen, Anbringung eigener Schriftzüge, usw.).

17. ROI

Die angeführten Zahlen basieren auf Marktprognosen sowie der Angaben durch den Anwender des ROI Kalkulators. Auf dieser Basis wurde der zeitliche ROI eines AIRFFECT kalkuliert. Diese Kalkulation berechnet ein mögliches Umsatzpotential der SB Waschboxen und SB Sauger, wenn dessen Fahrzeugpfleger einen AIRFFECT SB Trockner anstatt ein Trocknungstuch nutzen. 

Für einen ordnungsgemäßen Einsatz des AIRFFECT SB Trockners, muss sich der jeweilige AIRFFECT Partner an die vorgegebene Aufstellposition, Bewerbungsmaßnahmen und an einen sauberen Betrieb des AIRFFECT Systems halten. Es wird darauf hingewiesen, dass AIRFFECT nicht für ein bestimmtes Erträgnis oder eine bestimmte Ertragskraft des AIRFFECT SB Trockners haftet.